Krankenkassenbeiträge
News bei Versicherungen
28-05-2009Privat und gesetzlich Krankenversicherte sollen von 2010 an die "kompletten" Beiträge für die Krankenkasse von der Steuer absetzen können. Allerdings liegt hier der Teufel im Detail, denn unter kompletten Beiträgen versteht die Politik lediglich die Beiträge zur Basisversorgung. Wer etwa eine zusätzliche Zahnersatzversicherung abschließt, kann diese Kosten nicht steuerlich gel-tend machen.
Bislang konnten Arbeitnehmer Krankenkassenbeiträge bis zu einem Betrag von 1.500 Euro und Selbstständige bis zu einem Betrag von 2.400 Euro steuerlich ansetzen. Zwar werden zukünftig für viele Steuerzahler die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser berücksichtigt, dafür wird die steuerliche Berücksichtigung anderer wichtiger Versicherungen aber gestrichen. Lediglich Steuerzahler mit Versicherungsaufwendungen bis zu einem Betrag von 1.900 Euro bei Arbeitnehmern bzw. 2.800 Euro bei Selbstständigen können nicht nur die Zahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen, sondern auch mit Beiträgen aus einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung auffüllen. "Hier sollte nachgebessert werden. Die Regelungen sollten deutlich ausgeweitet werden", fordert Däke. Es ist nicht einzusehen, weshalb zum Beispiel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Schließlich kann sich der Steuerzahler diesen Beiträgen ebenso wenig entziehen, wie den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. "Deshalb müssen auch diese Beiträge steuerlich berücksichtigt werden", meint Däke.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. Rückfragen an Julia Berg, Tel.: 030/259396-0
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