Geschiedene müssen sich selbst krankenversichern
News bei Versicherungen
26-10-2007Seit April 2007 besteht sogar eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Geschiedene, die zuvor beim Partner mitversichert waren. Die gesetzliche Krankenversicherung muss im Gegenzug jeden Betroffenen aufnehmen, der sich nach einer Scheidung weiter dort versichern will. Der Bund der Versicherten in Henstedt bei Hamburg empfiehlt, nach der Scheidung nicht zu lange mit der Anmeldung beim Krankenversicherer zu warten. Geschiedene sollten sich bei ihrer Kasse melden, sobald sie das schriftliche Urteil erhalten haben, erläutert BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck. Wer sich erst nach vier Monaten darum kümmert, muss also auf einen Schlag für vier Monate zahlen. Und das kann in dem einen oder anderen Fall mächtig aufs private Budget drücken. Versäumte Beiträge müssen rückwirkend nachgezahlt werden, wenn man sich nach einer Scheidung verspätet beim Krankenversicherer anmeldet. Wenn der Scheidungstermin naht, setzt man sich am besten umgehend mit der Krankenversicherung in Verbindung.
In der privaten Krankenversicherung müssen anders als bei den gesetzlichen Kassen auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen einzeln versichert werden. Insofern hat der geschiedene Partner meist schon ein Vertrag, den er nach der Trennung weiterführen kann. Der Beihilfeanspruch, wenn der frühere Ehepartner Beamter, Richter oder Soldat ist, entfällt natürlich mit der Scheidung, ein PKV-Vertrag muss deshalb auf vollen Versicherungsschutz angepasst werden. Gemeinsame Kinder können nach der Scheidung bei einem der gesetzlich versicherten Elternteile familienversichert werden, wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert oder ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist.
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