Ich habe gehört, dass man langfristige Versicherungsverträge nach 5 Jahren kündigen kann. Stimmt das?
FAQ bei Versicherungen
Das Kündigungsrecht nach § 8 Abs. 3 VVG gilt jedoch nicht für die Lebens- und Krankenversicherung. Für diese Versicherungsarten gibt es spezielle Regelungen
FAQ bei Versicherungen
- Wann kann ich meinen Versicherungsantrag widerrufen bzw. wann kann ich dem Vertragsschluss widersprechen?
- Ich habe gehört, dass man langfristige Versicherungsverträge nach 5 Jahren kündigen kann. Stimmt das?
- Muss der Versicherer Vertragsänderungen, z.B. eine Verringerung der Versicherungssumme, während der Vertragslaufzeit akzeptieren?
- Ich habe bei einem Vertreter eine Unfallversicherung abgeschlossen, obwohl ich bereits eine habe. Ich habe gehört, dass jetzt eine Doppelversicherung besteht und ich diesen Vertrag kündigen kann. Stimmt das?
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