Wann kann ich meinen Versicherungsantrag widerrufen bzw. wann kann ich dem Vertragsschluss widersprechen?
FAQ bei Versicherungen
Werden Ihnen die Verbraucherinformationen bei Antragstellung nicht oder nicht vollständig ausgehändigt, besteht für Sie ab Erhalt des Versicherungsscheins einschließlich der Verbraucherinformationen ein 14-tägiges Widerspruchsrecht (§ 5 a VVG). Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
Diese Fristen gelten nicht im Kfz-Versicherungsbereich, da hier nur Verträge mit Laufzeiten bis zu einem Jahr abgeschlossen werden. Außerdem gewährt der Versicherer schon bei Antragstellung durch die Deckungskarte vorläufigen Versicherungsschutz.
FAQ bei Versicherungen
- Wann kann ich meinen Versicherungsantrag widerrufen bzw. wann kann ich dem Vertragsschluss widersprechen?
- Ich habe gehört, dass man langfristige Versicherungsverträge nach 5 Jahren kündigen kann. Stimmt das?
- Muss der Versicherer Vertragsänderungen, z.B. eine Verringerung der Versicherungssumme, während der Vertragslaufzeit akzeptieren?
- Ich habe bei einem Vertreter eine Unfallversicherung abgeschlossen, obwohl ich bereits eine habe. Ich habe gehört, dass jetzt eine Doppelversicherung besteht und ich diesen Vertrag kündigen kann. Stimmt das?
- siehe alle »
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