Krankenversicherung der Rentner
Lexikon bei Lebensversicherung
Deshalb wird im Rentenverfahren auch über die Krankenversicherung
der Rentner entschieden.
Die Krankenversicherung der Rentner ist eine Pflichtversicherung.
In ihr wird versichert, wer die Voraussetzungen
für den Rentenbezug erfüllt, die Rente tatsächlich beantragt
und eine bestimmte Vorversicherungszeit in der
gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt hat.
Ihr Rentenversicherungsträger beteiligt sich zur Hälfte an
Ihren Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Zusammen mit Ihrem Anteil überweist er den Beitrag an
die Krankenkasse.
Wenn Sie nicht versicherungspflichtig, sondern freiwillig
bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen versichert sind,
können Sie auf Antrag einen Zuschuss zu Ihren Aufwendungen
erhalten.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger
beraten.
Die Krankenversicherung der Rentner wird von den Trägern
der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt.
Sie bleiben daher bei Ihrer Krankenkasse versichert. Selbstverständlich
haben Sie auch als Rentner die Wahlmöglichkeit.
Die soziale Pflegeversicherung
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung
der Rentner erfüllen, dann sind Sie auch in der sozialen
Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
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- Arten der Beitragserstattung
- Beitragserstattung an Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben
- Beitragserstattung an Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben.
- Beitragserstattung an die Witwe,den Witwer oder die Waisen,wenn wegen nicht erfüllter,allgemeiner Wartezeit ein Anspruch auf Rente wegen Todes nicht besteht.
- siehe alle »
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