Wartezeit
Lexikon bei Lebensversicherung
müssen Sie ihr eine gewisse Zeit angehört haben. Das ist die Wartezeit.
Die Wartezeit ist für die verschiedenen Rentenarten unterschiedlich.
Bei der Wartezeit werden rentenrechtliche Zeiten unterschiedlicher
Art angerechnet. Das sind Beitragszeiten,
beitragsfreie Zeiten, Berücksichtigungszeiten und Ersatzzeiten.
Ausländische Zeiten können nach über- und
zwischenstaatlichen Regelungen auf die Wartezeit angerechnet
werden.
Zu den Beitragszeiten zählen die Pflichtbeitragszeiten
dazu gehören auch Zeiten der Kindererziehung und
Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden.
Beitragsfreie Zeiten sind Anrechnungszeiten. Dazu zählen
beispielsweise Zeiten der Schulausbildung nach dem vollendeten
17. Lebensjahr, Schwangerschafts- und Mutterschutzzeiten
sowie bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Berücksichtigungszeiten können bei der Kindererziehung
oder der Pflege eines Pflegebedürftigen entstanden sein.
Zusätzliche Wartezeitmonate können sich neben einem
Rentensplitting unter Ehegatten, aus einem Versorgungsausgleich
oder aus einer geringfügigen versicherungsfreien
Beschäftigung ergeben.
Ob Sie die Wartezeit für eine bestimmte Rentenart erfüllt
haben, erfahren Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger.
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- Beitragserstattung an Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben.
- Beitragserstattung an die Witwe,den Witwer oder die Waisen,wenn wegen nicht erfüllter,allgemeiner Wartezeit ein Anspruch auf Rente wegen Todes nicht besteht.
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