Altersrente für Frauen
Lexikon bei Lebensversicherung
■ vor dem 1.1.1952 geboren sind,
■ das 60. Lebensjahr vollendet haben,
■ die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben,
■ nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre
Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder
Tätigkeit zurückgelegt haben und
■ nur im festgelegten Rahmen hinzuverdienen.
Die Altersgrenze von 60 Jahren wird seit dem 1.1.2000 stufenweise
auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Sie können die Rente aber trotzdem mit 60 Jahren erhalten.
Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn müssen Sie allerdings
Abschläge in Kauf nehmen.
Vertrauensschutzregelungen
Der Gesetzgeber hat für bestimmte Personen Vertrauensschutzregelungen
vorgesehen. Sie ermöglichen es, diese
Altersrente weiterhin mit 60 Jahren ohne Abschläge bzw.
mit geringeren Abschlägen zu beziehen.
Vertrauensschutz genießen Sie, wenn Sie
■ vor dem 1.1.1942 geboren sind und mindestens 45 Jahre
also 540 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen belegt
haben.
Auch für ehemalige Beschäftigte der Montanindustrie und
Frauen, die bis einschließlich 7.5.1941 geboren sind, gelten
bestimmte Vertrauensschutzregelungen.
Die Wartezeit
Auf die Wartezeit von 15 Jahren werden hauptsächlich Beitragszeiten
angerechnet.
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- Krankenversicherung der Rentner
- Arten der Beitragserstattung
- Beitragserstattung an Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben
- Beitragserstattung an Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben.
- Beitragserstattung an die Witwe,den Witwer oder die Waisen,wenn wegen nicht erfüllter,allgemeiner Wartezeit ein Anspruch auf Rente wegen Todes nicht besteht.
- siehe alle »
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