Altersgrenzen
Lexikon bei Lebensversicherung
Die Anhebung der Altersgrenzen erfolgt für jede Rentenart individuell.
Bestimmte Personen sieht der Gesetzgeber als besonders
schutzwürdig an. Für sie wurden so genannte Vertrauensschutzregelungen
geschaffen. Wer Vertrauensschutz genießt,
kann zumeist früher und ohne bzw. mit geringen
Abschlägen in Rente gehen.
Für alle anderen besteht fast immer die Möglichkeit, trotz
der angehobenen Altersgrenze ihre Rente früher zu beziehen.
Sie müssen dafür allerdings Abschläge von ihrer
Rente in Kauf nehmen. Bei diesen Abschlägen handelt es
sich um eine monatliche Rentenkürzung von 0,3 Prozent.
Und zwar für jeden Monat, den die Rente vor dem gesetzlich
festgelegten Lebensalter in Anspruch genommen wird.
Die Kürzung gilt für die gesamte Bezugsdauer der Rente
und sogar noch bei möglichen Hinterbliebenenrenten.
Die Anhebung der Altersgrenzen wird in Form von Tabellen
auf den folgenden Seiten übersichtlich dargestellt.
Wählen Sie zunächst Ihre gewünschte Rentenart aus.
Unter dem Stichwort Anhebung der Altersgrenze finden
Sie dort in der ersten Spalte der Tabelle Ihren Geburtsmonat.
Die zweite Spalte nennt Ihnen den Rentenbeginn
ohne Abschläge. Die dritte Spalte gibt an, um wie viele
Monate die Altersgrenze angehoben wird und in der vierten
Spalte erfahren Sie die maximal möglichen Abschläge.
Die maximal möglichen Abschläge ergeben sich aus der
Rechnung 0,3 Prozent mal die Monate, um die die Altersgrenze
angehoben wird.
Ihren individuellen Rentenabschlag können Sie in der
fünften Spalte eintragen. Multiplizieren Sie dafür die Anzahl der Monate,
die Sie vor dem in Spalte 2 genannten Termin in Rente gehen wollen mit 0,3.
Sie sind also nicht verpflichtet, die maximale Rentenminderung
in Kauf zu nehmen. Sie können Ihre Rente auch an
jedem beliebigen Zeitpunkt danach beginnen lassen. Sprechen
Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre
Gestaltungsmöglichkeiten beim Rentenbeginn.
Lexikon bei Lebensversicherung
- Versicherung auf verbundene Leben
- Versicherungsaufsicht
- Versicherungsschein
- Versicherungssumme
- Versorgungslücke
- Rentenantrag
- Altersgrenzen
- Regelaltersrente
- Altersrente für Frauen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
- Altersrente nach Altersteilzeitarbeit
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Wartezeit
- Hinzuverdienst
- Krankenversicherung der Rentner
- Arten der Beitragserstattung
- Beitragserstattung an Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben
- Beitragserstattung an Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben.
- Beitragserstattung an die Witwe,den Witwer oder die Waisen,wenn wegen nicht erfüllter,allgemeiner Wartezeit ein Anspruch auf Rente wegen Todes nicht besteht.
- siehe alle »
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich