Krankenversicherung Privat Vergleich

Lexikon bei Krankenversicherung

Wer mit seinem Brutto-Jahresgehalt über die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt (2004: 46.350 Euro), oder wer sich selbständig macht bzw. selbständig ist, hat die Wahl: Man kann freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bleiben oder man kann die Kassenmitgliedschaft kündigen und sich privat versichern. Dann müssen, jetzt oder später, aber auch unterhaltsberechtigte Familienmitglieder (nicht berufstätiger Ehepartner und Kinder) privat versichert werden.

Wer in eine Privatversicherung überwechselt, kommt auch in die private Pflegepflichtversicherung, die ihre Beiträge nicht, wie die Krankenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt, was besonders im Alter (bei geringerem Alterseinkommen) ein Nachteil ist. Privat Pflegeversicherte werden voraussichtlich schon ab einem Alter um die 40 Jahre bis an ihr Lebensende den Höchstbeitrag zahlen (die Hälfte übernimmt in der Regel der Arbeitgeber).

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse wäre nur möglich, wenn die Versicherungspflicht neu entsteht, z. B. durch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Gesamt-Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer dann als Versicherungspflichtiger mindestens 12 Monate Mitglied einer Krankenkasse bleibt oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate Kassenmitglied war, könnte sich danach, auch bei einem höheren Verdienst, freiwillig in der Kasse weiterversichern. Das gilt nicht mehr für Arbeitnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres, die in den letzten 5 Jahren nicht Kassenmitglied waren. Diese bleiben von der Pflichtversicherung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für deren Ehepartner, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine Beschäftigung aufnehmen.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) müssten Sie sich auf stark steigende Prämien bis ins hohe Alter einstellen. So veröffentlichten verschiedene Medien immer wieder Beispiele von Rentnern, die bei einem Monatsbeitrag, nur für sich allein, von über 700 Euro angekommen sind. Die private Krankenversicherung (PKV) behauptet oft, ihre Beiträge nach dem Anwartschafts- oder Ka-pitaldeckungsverfahren so zu kalkulieren, dass sie später nicht steigen, weil jede Altersgruppe aus einer Art "Sparanteil" der Prämien so genannte "Alterungsrückstellungen" bildet. Die PKV-Unternehmen berücksichtigen bei ihrer Kalkulation aber nur die durch das Älterwerden zunehmenden Erkrankungen. Die PKV-Unternehmen berücksichtigen dagegen nicht die Inflation. Nun könnte man meinen, die Einkünfte eines jeden steigen ja auch inflationsbedingt an; dann kann man auch steigende Beiträge zahlen. Das ist nur für Erwerbstätige richtig. Am Ende des Arbeitslebens sieht es aber ganz anders aus: Das Alterseinkommen liegt in der Regel erheblich niedriger. Und gerade dann fangen die PKV-Beiträge zu steigen an (während die Beiträge der Krankenkassen fallen, weil sie als Prozentsatz von den - im Alter niedrigeren - Einkünften berechnet werden).

Was aber vor allem die dramatischen Beitragserhöhungen der PKV-Unternehmen auslöst, sind die besonderen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die weit über die Inflation hinausgehen. Da sind einmal die Mehrausgaben für den Fortschritt in der Apparate- und Ersatzteilmedizin, bei der Organverpflanzung, im Medikamentenbereich. Da ist außerdem die Zunahme von psychischen Er-krankungen sowie Zivilisations- und völlig neuen Krankheiten (wie Aids). Demnächst kommen evtl. noch kostspielige Gentechnologien hinzu. Die PKV-Branche hat sich bisher erfolgreich geweigert, für die absehbaren Kostensteigerungen Rückstellungen zu bilden, also auch hierfür entsprechende "Sparanteile" in die Prämien einzukalkulieren.

Achtung: Raus aus der Krankenkasse kommen Sie bei einem Verdienst über der Jahresarbeitsent-geltgrenze immer, aber nicht wieder zurück!

Die PKV-Branche versucht die Mängel ihrer Prämienkalkulation zu verbergen und bietet für die (unbestreitbaren) Nachteile der privaten Krankenversicherung, vor allem die Gefahr der Unbezahl-barkeit im Alter, nur scheinbare Lösungsmöglichkeiten an:

Wenn die Prämie in der privaten Krankenversicherung zu teuer wird, können PKV-Versicherte ab Alter 55 Jahre in den Standardtarif - mit einem maximalen Beitrag entsprechend dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung - wechseln, wenn sie zuvor mindestens 10 Jahre lang privat krankenversichert waren. Dieser Tarif bietet nur noch Leistungen, die den Kassenleistungen ver-gleichbar sind. In der Regel sind folgende Leistungen versichert: 20 % Eigenbeteiligung an den Be-handlungskosten für Arzt und Zahnarzt, maximal 60 % Erstattung bei Zahnersatz, Krankenhausbe-handlung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, keine Erstattung von Heilpraktikerrech-nungen. Insofern muss jeder Privatversicherte für sich entscheiden, ob ein derartiger Tarif, der nichts mehr mit "Privatversicherung" zu tun hat, gerade in dem Alter, wo jeder auf den besseren Privatschutz gesetzt hat, interessant ist.

Fast alle PKV-Unternehmen bieten inzwischen Beitragssicherungs- bzw. Beitragsentlastungs-programme an. Dabei handelt es sich um Ansparverträge fürs Alter, deren Wert durch die jahrzehntelange Inflation und die besonderen Kostensteigerungen dahinschmilzt. Was nutzt einem PKV-Versicherten im Jahre 2020 oder 2030 eine Beitragsreduzierung von 100 Euro bei einem Mo-natsbeitrag von dann vielleicht 4.000 Euro? Außerdem muss berücksichtigt werden, dass bei einem Wechsel der Krankenversicherung (andere private Krankenversicherung oder gesetzliche Kranken-versicherung) die erworbenen Beitragsentlastungen vollständig verloren sind. Sie können nicht zu-rückbezahlt oder zu einer anderen Gesellschaft mitgenommen werden.

Wie wichtig ist die Private Krankenversicherung?

Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar. Deshalb besteht auch für alle Arbeiter und Ange-stellte, deren Einkommen nicht über einer bestimmten Grenze liegt (derzeit 3.825 Euro), Versiche-rungspflicht. Wer mehr verdient, selbstständig oder Beamter ist, kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder kann sich privat versichern. Aber Achtung: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

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