Antragsablehnung
Lexikon bei Krankenversicherung
Bezüglich der Annahme einer Versicherung steht es dem Versicherer frei, einen Antrag anzunhemen oder abzulehnen. WichtigeGründe für eine Ablehnung sind z. B. fehlende Versicherungsfähigkeit oder ein zu hohes Risiko, etwa bei bestimmten Berufsgruppen. Auch Vorerkrankungen können dazu führen, dass der Antrag als zu riskoreich angesehen und abgelehnt wird.
Bei Ablehnung eines Antrages wird der Antragsteller informiert, wobei die Versicherung nicht verpflichtet ist, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Ebenfalls als abgelehnt gilt ein Antrag, wenn der Versicherer nicht innerhalb von sechs Wochen erklärt, er habe den Antrag angenommen. Der Versicherer kann den Antrag nur so annehmen, wie er gestellt wurde. Der Versicherer hat die Möglichkeit, die Ablehnung des Antrages in Verbindung mit einem anderen Angebot zu koppeln. Auch kann der Versicherer die Zahlung einer Leistung ablehnen, etwa wenn Leistungen von Ärzten oder Therapeuten medizinisch nicht notwendig sind.
Allerdings gibt es Anträge, die der Versicherer nicht ablehnen kann. So ist es ihm nicht erlaubt, einen Antrag auf Aufhebung einer Tageldversicherung beim Eintritt in den Ruhestand abzulehen.
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