Zusatzbeitrag
Lexikon bei Krankenversicherung
Im Umkehrschluss können Krankenkassen gegenüber ihren versicherten Personen einen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Finanzierung aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht. Die Höhe des Zusatzbeitrag ist jedoch maximal auf 1% aller beitragspflichtigen Einnahmen einer versicherten Person begrenzt. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von 8 Euro, die als zusätzlicher Beitrag ohne Überprüfung der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben werden kann. Die versicherten Personen haben in diesem Fall (bei Erhebung des Zusatzbeitrages durch die Krankenkassen) ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre versicherten Personen über das Sonderkündigungsrecht zu informieren. Der Wechsel der Krankenkasse unter Ausübung des Sonderkündigungsrechtes erfolgt vor der Zahlung des Zusatzbeitrages, ist also davon unabhängig. Der Zusatzbeitrag gilt für alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Von den Zusatzbeiträgen ausgenommen sind der mitversicherte Lebenspartner oder Ehegatten, sowie die Kinder der versicherten Person. Das Sozial- oder Grundsicherungsamt übernimmt evtl. anfallende Zusatzbeiträge der Krankenversicherung für versicherte Personen, die Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe haben oder deren Rente zu gering ausfällt (das betrifft auch Heimbewohner, die einen zusätzlichen Anspruch auf Sozialhilfe haben). Für Empfänger des ALG-II gibt es eine Härtefall-Regelung. In diesen Fällen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit den Zusatzbeitrag der Krankenversicherung.
Lexikon bei Krankenversicherung
- Krankenversicherungsbeiträge
- Erwerbsunfaehigkeitsversicherung
- Versicherungsvergleich Risikoleben
- Versicherungsvergleich Berufshaftpflicht
- Krankenversicherung Privat Vergleich
- Anfechtung des Versicherungsvertrages
- Alterungsrückstellungen (in der privaten Krankenversicherung)
- Ambulante und hochspezialisierte Leistungen
- Ambulante Leistungen
- Apothekenrabatt
- Anschlußheilbehandlung
- Arbeitgeberbeitrag
- Arzneimittel
- Arzneimittelpreisverordnung
- Aut-Idem Regelung
- Basistarif in der privaten Krankenversicherung
- Die befundbezogenen Festzuschüsse
- Behandlungsfehler
- Beitragsbemessung
- Beitragsbemessungsgrenze
- siehe alle »
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich