Ich kann aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht mehr ausüben. Meine private Berufsunfähigkeitsversicherung will aber nicht zahlen, weil ich angeblich dazu in der Lage wäre, einen anderen Beruf auszuüben. Ist das rechtens?

FAQ bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die so genannte "Verweisungsklausel" enthalten ist, darf der Versicherer die Leistung ablehnen, wenn Sie einen anderen Beruf ausüben könnten, der dem bisher ausgeübten Beruf etwa gleichwertig ist. Dies gilt sogar dann, wenn Sie in dem anderen Beruf aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage keine Anstellung finden. Versichert ist nämlich nur das gesundheitliche Risiko, nicht das Arbeitsmarktrisiko.

Allerdings muss es den vom Versicherer genannten "Verweisungsberuf" auch tatsächlich geben und dieser Beruf muss von den Anforderungen, den Verdienstmöglichkeiten und dem gesellschaftlichen Ansehen her Ihrem bisherigen Beruf weitgehend gleichwertig sein. Der Versicherer darf also z.B. eine Ärztin nicht darauf verweisen, dass sie noch als Putzfrau arbeiten könnte. Geringe Einkommenseinbußen sind jedoch hinzunehmen.

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