Welche Risikoveränderungen muss ich nachmelden?

FAQ bei Rechtsschutz

Um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden, muss zur Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 ARB jeder Kfz-Wechsel (neues Kennzeichen) und weitere Fahrzeuge nachgemeldet werden. Zur Privat-/ Berufs-Rechtsschutz wird eine Meldung erforderlich, wenn der Wechsel in eine selbständige Haupt- bzw. Nebentätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 12.000,00 Euro je Kalenderjahr erfolgt ist.
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