
Rechtsschutz
Versicherungen
Rechtsschutz:
Der Rechtsschutz sorgt für den Fall des Eintritts eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers. Die hierbei dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten, soweit sie sich als notwendig erweisen, werden vom Rechtsschutz übernommen. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist dann notwendig, wenn die Aussicht auf Erfolg besteht und nicht unter Vorsatz herbeigeführt wurde. Für den Versicherungsnehmer trägt der Rechtsschutz die gesetzliche Vergütung des für ihn tätigen Rechtsanwaltes. Der Rechtsanwalt muss in Fällen der Verteidigung wegen Verletzung der Vorschrift von Straf-, Disziplinar- Ordnungswidrigkeiten- oder Standesrechts und Wahrnehmung der rechtlichen Interessen am Ort des jeweils zuständigen Gerichtes ansässig oder bei diesem Gericht zugelassen sein. Wohnhaft des Rechtsanwalts am Ort des zuständigen Gerichts oder eine Zulassung bei diesem Gericht, ist bei anderen Fällen nicht erforderlich. Die gesetzliche Vergütung trägt in diesen Fällen der Rechtsschutz, jedoch nur mit der Einschränkung, dass diese auch bei Tätigkeit eines am Ort des jeweils zuständigen Gerichts ansässigen oder bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwaltes entstanden wäre. Die Vergütung erfolgt aus einer Honorarvereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und dem für ihn tätigen Anwalt und wird in folgendem Rahmen vom Rechtsschutz getragen: Gerichtskosten, einschl. Entschädigung von Zeugen, die vom Gericht herangezogen werden.Gebühren und Auslagen, Kosten für die Verteidigung erforderliche Gutachten, Wahrnehmungskosten des Gegners, soweit diese vom Versicherungsnehmer erstattet werden müssen.
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