Welche Sonderregelungen gelten für "DDR-Verträge"?

FAQ bei Hausratversicherung

In den alten "DDR-Verträgen" (jetzt Allianz-Tochter Deutsche Versicherungs-AG) ist das Überschwemmungsrisiko noch enthalten. Neuabschlüsse sind aber nicht mehr möglich. Beträgt in der Hausratversicherung der Zeitwert von Hausratgegenständen weniger als ein Fünftel seines Neuwertes, wird der Zeitwert ersetzt.
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