Ich habe nach einem Schadenfall meine Hausratversicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt. Der Versicherer fordert jetzt noch die Prämie für das ganze Versicherungsjahr. Ist das zulässig?

FAQ bei Hausratversicherung

Ja. Gemäß § 96 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) steht dem Versicherer bei einer Kündigung im Schadenfall die Prämie für die laufende Versicherungsperiode zu.
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