Ich habe mein Haus verkauft. Der Versicherer lehnt jetzt meine Kündigung der Wohngebäudeversicherung ab. Ist er hierzu berechtigt?

FAQ bei Haftpflichtversicherung

Ja. Gemäß § 69 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gehen die Rechte und Pflichten des Vertrages auf den Erwerber (Käufer) über. Ein Kündigungsrecht steht danach nur dem Käufer zu und dies auch erst nach erfolgter Grundbucheintragung (§ 70 VVG). Die Prämie für die laufende Versicherungsperiode steht dem Versicherer in jedem Fall nach § 70 Absatz 3 VVG zu. Veräußerer und Erwerber haften für die Prämie in diesem Zeitpunkt gesamtschuldnerisch.
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