Haftpflichtversicherung
Versicherungen
Haftpflichtversicherung:
Eine Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die der Versicherte, oder seine Angehörigen verursachen. Neben dem Versicherten zählen zu den Angehörigen, die Ehefrau und die Kinder soweit diese ihre Ausbildung noch nicht beendet haben und im Haus des Versicherten wohnen. Die Haftpflichtversicherung greift auch dann, wenn der Versicherte oder seine Angehörigen fahrlässig gehandelt haben. Die Haftpflichtversicherung zählt zu den Versicherungen, die man unbedingt abschließen sollte. Auch sollte die Deckungssumme nicht zu niedrig angelegt sein. Gerade bei Personenschäden kann es bei einem schweren Unfall schnell zu einer Schadenssumme kommen, die in den Millionenbereich fällt. Hat man dann keine Haftpflichtversicherung, oder eine Haftpflichtversicherung mit einer sehr niedrigen Deckungssumme, kann schnell die eigene Existenz auf dem Spiel stehen.
Welche Schäden in der Haftpflichtversicherung versichert sind, ist von Anbieter zu Anbieter oft verschieden. So sind z. B. geliehene oder gemietete Gegenstände nicht in der Haftpflichtversicherung versichert. Ein Gefälligkeitsschaden kann unter Umständen mitversichert sein, das hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Hier ist meist eine Entschädigungsgrenze gesetzt. Grundsätzlich gilt die Haftpflichtversicherung auch im Ausland. Doch sollte man sich vor Urlaubsantritt genau darüber informieren, ob und in welchem Maße die Haftpflichtversicherung für Schäden im Ausland aufkommt. Die Haftpflichtversicherung tritt in Kraft, sobald der Vertrag rechtkräftig geworden ist. Da es bei der Haftpflichtversicherung keine Wartezeiten gibt.
Welche Schäden in der Haftpflichtversicherung versichert sind, ist von Anbieter zu Anbieter oft verschieden. So sind z. B. geliehene oder gemietete Gegenstände nicht in der Haftpflichtversicherung versichert. Ein Gefälligkeitsschaden kann unter Umständen mitversichert sein, das hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Hier ist meist eine Entschädigungsgrenze gesetzt. Grundsätzlich gilt die Haftpflichtversicherung auch im Ausland. Doch sollte man sich vor Urlaubsantritt genau darüber informieren, ob und in welchem Maße die Haftpflichtversicherung für Schäden im Ausland aufkommt. Die Haftpflichtversicherung tritt in Kraft, sobald der Vertrag rechtkräftig geworden ist. Da es bei der Haftpflichtversicherung keine Wartezeiten gibt.
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FAQ - Haftpflichtversicherung
- Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?
- Warum braucht man eine Privathaftpflichtversicherung?
- Ab wann kann der Versicherungsschutz beginnen?
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?
- Wann ist eine Erhöhung der Versicherungssumme möglich?
- Kann ich mich auch ohne Einschluss einer Selbstbeteiligung zum Gruppenvertrag anmelden?
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