Ausnahmen vom Annahmezwang bestehen, wenn
Lexikon bei Autoversicherung
nach dem Tarif des Versicherers ein Beitragszuschlag berechnet werden kann und der Antragsteller sich nicht durch Zahlung dieses Zuschlages bereit erklärt,
der Antragsteller bereits bei demselben Versicherer war und dieser den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat, vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung des Einlösebetrages zurückgetreten ist, den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzuges oder nach Eintritt eines Versicherungsfalles gekündigt hat.
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