Kfz-Haftpflichtversicherung
Artikel bei Autoversicherung
15-04-2005Kfz-Versicherung: Jetzt bis zu 65% sparen!
Wie wichtig ist Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung soll Unfallopfern auch dann Schadensersatz garantieren, wenn der Schädiger mittellos ist. Außerdem soll sie den Verursacher eines Unfalls vor dem finanziellen Ruin schützen. Deshalb hat der Gesetzgeber sie auch zur Pflicht gemacht.
Wie hoch?
Höchstmögliche Deckung vereinbaren. Diese beträgt in aller Regel 50 Mio. Euro in der Haftpflichtversicherung.
Versicherungsfall
Notieren Sie alle wichtigen Daten nach einem Unfall. Folgende Informationen sind wichtig:1. Unfallort (Ort, Datum, Uhrzeit)2. Unfallgegner (Name und Anschrift des Fahrers und des Kfz-Halters, Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer)3. Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.Sonstiges:Skizze vom Unfallort, Aussagen von Zeugen mit Name und Anschrift(Aussage unterschreiben lassen)Falls Ihr Unfallgegner Fahrerflucht begeht und Sie sein Kennzeichen notieren konnten, können Sie den Versicherer des Fahrzeugs beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 - 25026 erfragen.Sofern Sie an einem Unfall kein Mitverschulden trifft, können Sie, je nach Schwere des Unfalles und nach Alter und Zustand Ihres beschädigten Fahrzeugs, folgende Positionen bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen:
Sachschäden und Folgekosten:
Hierzu gehören insbesondere Kosten für Sachverständigengutachten, Reparatur, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Bergung, Verschrottung, Finanzierung, Rechtsanwalt, Ab- und Anmeldung des Autos, Nummernschilder, Telefon, Porto, Fahrtkosten.
Personenschäden:
Hierzu gehören insbesondere Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhaus, Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Rehabilitation/Kur, kosmetische Operationen, Schmer-zensgeld.
Vermögensschäden:
Hierzu gehören insbesondere Verdienstausfall und Zahlung einer Rente.
Kfz-Versicherung: Jetzt bis zu 65% sparen!
KÜNDIGUNG
Ordentliche Kündigung: Eine Kfz-Versicherung können Sie jährlich kündigen. Sie müssen nur dafür sorgen, dass die Kündigung fristgemäß bei Ihrem Versicherer ankommt. In der Kfz- Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (meist 31. Dezember). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein (per Einschreiben). Nur so können Sie später beweisen, wann der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat.
Kündigung nach einem Schadensfall: Auch nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach der Regulierung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie dennoch die gesamte Jahresprämie bezahlen. Deshalb ist es meistens günstiger erst zum Ablauf des Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Versicherung nach einem Schaden, erhalten Sie zuviel gezahlte Beiträge zurück.
Kündigung nach Prämienerhöhung:
Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Auch wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten, können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 1.1., den Vertrag beenden.
Fahrzeugwechsel:
Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, können Sie einen bestehenden Versiche-rungsvertrag kündigen. Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern, gilt dies automatisch als Kündigung der alten Police. Eine ausdrückliche Kündigung ist nicht erforderlich.
Sie sollten einen bestehenden Vertrag erst dann kündigen, wenn Sie die definitive Zusage eines neuen Versicherers haben.
AutofinanzierungQuelle: BdV
Artikel bei Autoversicherung
- 15-04-2005Kfz-Haftpflichtversicherung
- 15-04-2005Kasko
- 15-04-2005Insassenunfallversicherung
- 15-04-2005Schutzbriefe
- 15-04-2005Autoversicherung
- siehe alle »
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich