Frauen haben weniger Rente
News bei Geldanlage
09-01-2008Selbstständige und gut verdienende Frauen können auch nach dem Rürup-Modell für den Ruhestand sparen, das besonders attraktive Steuervorteile bietet: Die Beiträge zu einem Rürup-Vorsorgevertrag dürfen ab dem ersten Euro als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden, egal ob die steuerliche Höchstgrenze für Sonderausgaben bereits ausgeschöpft ist oder nicht. Das mit staatlicher Förderung angesparte Kapital ist übrigens sowohl in der Riester- wie auch in der Rürup-Variante Hartz-IV-sicher: Sollte die Sparerin irgendwann auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sein, darf das mit staatlicher Hilfe zur persönlichen Altersvorsorge angesparte Kapital nicht angetastet werden und bleibt voll für ihre spätere Rente erhalten.
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