Riester-Förderung jetzt beantragen
News bei Geldanlage
29-10-200776 Euro Grundzulage und 92 Euro je Kind Förderung gibt es für das vorvergangene Jahr. Seit 2006 zahlt Vater Staat 114 Euro je Sparer und 138 Euro je Kind, ab 2008 steigt die Zulage für das Riester-Sparen sogar auf 154/185 Euro pro Sparer/Kind. Üblicherweise schicken die Riester-Anbieter ihren Kunden einen so genannten Dauer-Zulagenantrag. Diesen Antrag braucht man nur einmal ausfüllen und zurücksenden, der Anbieter leitet den Förderantrag automatisch an die staatliche Zulagenstelle weiter. Der einmal gestellte Zulagenantrag gilt während der gesamten Vertragslaufzeit. Falls sich die Fördervoraussetzungen ändern wenn beispielsweise das Einkommen steigt oder ein weiteres Kind geboren wird muss man aber Mitteilung beim Riester-Anbieter machen.
Förderberechtigt sind alle Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbständigen, außerdem Kindererziehende, Empfänger von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Beamte, Richter und Berufssoldaten. Die Ehepartner dieser Berufsgruppen können, sofern sie nicht selbst zulagenberechtigt sind, einen Riestervertrag mit eigener Förderung abschließen. Aktuell besitzen die Bundesbürger rund neun Millionen Riesterverträge, dafür wurden bis Mitte 2007 Zulagen von insgesamt 2,1 Milliarden Euro gezahlt.
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