Wartezeit

Lexikon bei Altersvorsorge

Die Erfüllung der Wartezeit muss von der Unverfallbarkeitsfrist getrennt werden. Wartezeiten dienen dem Arbeitgeber zur Risikominimierung. Mit ihnen kann der Arbeitgeber zusätzliche Leistungsvoraussetzungen in der Versorgungszusage festlegen. Die Wartezeit bestimmt z. B., welche Mindestdienstzeit der Arbeitnehmer zurücklegen muss, damit er einen Versorgungsanspruch erwirbt.
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