Wer hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung?

Lexikon bei Altersvorsorge

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nur gegen den Arbeitgeber,
bei dem der Arbeitnehmer pflichtversichert in der gRV beschäftigt
ist, z. B.:
■ in der gRV pflichtversicherte Anspruchsberechtigte sind Arbeitnehmer
und Auszubildende,
■ geringfügig Beschäftigte, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet
haben,
■ in der gRV pflichtversicherte arbeitnehmerähnliche Selbständige.
Nicht anspruchsberechtigt sind:
■ Soldaten,
■ Beamte,
■ Richter,
■ Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks.
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