Wie hoch ist der Entgeltumwandlungsanspruch?

Lexikon bei Altersvorsorge

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe
begrenzt, d. h., es gibt einen Höchst- und einen Mindestbetrag, der
umgewandelt werden darf.
Höchstbetrag
Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser
jährlich maximal bis zu insgesamt 4% der jeweiligen Beitragsbemes-
sungsgrenze (BBG) in der gRV von seinem Gehalt zum Aufbau einer
betrieblichen Altersversorgung verwendet. Im Jahr 2003 sind das
2448,00 EUR. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höhe des
individuellen Entgelts.
Mindestbetrag
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber mindestens
1/160 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buchs
Sozialgesetzbuch (SGB IV) – im Jahr 2003 sind das 176,00 EUR – für dessen
betriebliche Altersversorgung umwandelt.
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