Direktversicherung

Lexikon bei Altersvorsorge

1. Von einem Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge auf das Leben eines Beschäftigten zu dessen bzw. seiner Angehörigen Gunsten abgeschlossene Lebensversicherung. Möglich ist der Abschluss einer Kapital oder Rentenversicherung. Beitragsaufwendungen des Arbeitgebers gelten als Einkommensbestandteil des Arbeitnehmers. Direktversicherungen unterliegen steuerlichen Vergünstigungen, wenn sie eine Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres des Arbeitnehmers aufweisen, eine Kündigung ausgeschlossen ist sowie die Beiträge aus einem ersten Dienstverhältnis bestritten werden. Werden die Beiträge auf Grund einer auch teilweisen Gehaltsumwandlung geleistet, gelten steuerliche Vergünstigungen: Bis zu einem jährlichen Höchstbeitrag von 3408 DM werden die Beiträge nicht mit dem persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers, sondern nur pauschal mit 20 % zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Werden die Beiträge aus den jährlichen Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) bestritten, so unterliegt dieser Gehaltsbestandteil nicht der Sozialversicherungspflicht. 2. Ausdruck für eine Versicherung, die ohne Einschaltung eines Vermittlers direkt zwischen Kunde und Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird,
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