Bisher biete ich in meinem Unternehmen keine betriebliche Altersversorgung an. Muss ich dies künftig tun?

FAQ bei Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung bleibt auch nach der Änderung des Betriebsrentenrechts prinzipiell eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auf Teile seines Gehaltes verzichten und stattdessen von Ihnen verlangen, dass diese zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden (sog. Entgeltumwandlung).

FAQ bei Altersvorsorge

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