Der Unternehmensteil, für den ich gearbeitet habe, ist verkauft worden. Was geschieht nun mit der betrieblichen Altersversorgung?

FAQ bei Altersvorsorge

Werden einzelne Betriebsteile veräußert, wird bei einem Betriebsübergang
(§ 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches) der neue Inhaber gesetzlicher
Schuldner der übernommenen Versorgungsanwartschaften aller
aktiven Arbeitnehmer.
Nicht vom Betriebsübergang erfasst werden dagegen ehemalige Arbeitnehmer
des Betriebes, die mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft
vor dem Betriebsübergang ausgeschieden sind, sowie die Betriebsrentner
des Veräußerers. Die Verpflichtungen aus diesen Versorgungsansprüchen
verbleiben regelmäßig beim Veräußerer.

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