Estland

FAQ bei Altersvorsorge

Der Beitritt Estlands zur EG und die damit verbundene Anwendung des Gemeinschaftsrechts
führen dazu, dass bei der Prüfung eines Rentenanspruches nunmehr die
Versicherungszeiten aller Mitgliedstaaten zusammengerechnet werden. Dadurch können
erstmals Rentenansprüche entstehen. Wurde Ihr Rentenantrag in der Vergangenheit
bereits einmal abgelehnt, weil die Wartezeit nicht erfüllt war, so sollten Sie einen
erneuten Antrag stellen, wenn Sie Versicherungszeiten in Estland zurückgelegt haben.
Das Gemeinschaftsrecht kann sich auch positiv auf die Höhe einer deutschen Rente
auswirken. Das gilt zum Beispiel für Esten, wenn sie noch keine volle Rentenzahlung
außerhalb Deutschlands erhalten. Darüber hinaus wirken sich die
estnischen Versicherungszeiten bei der deutschen Rentenberechnung aus, indem sie
Lücken im deutschen Versicherungsverlauf schließen. In diesen Fällen ist ein Antrag
auf Neufeststellung sinnvoll.
Sind allerdings bereits sämtliche estnischen Zeiten in der deutschen Rente nach dem
FRG berücksichtigt, wird regelmäßig keine Verbesserung der deutschen Rente eintreten;
außerdem wird eine ggf. gezahlte estnische Rente angerechnet.

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