Gibt es auch Altersvorsorgeverträge, die gleichzeitig eine Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit enthalten?

FAQ bei Altersvorsorge

Der Altersvorsorgevertrag kann mit einer Zusatzversicherung für den Fall der Erwerbsminderung versehen werden. Diese Zusatzversicherung kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit mit einschließen.

Da ein Teil der Beiträge dann für die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung zur Verfügung stehen muss, wird die Rentenleistung im Alter geringer ausfallen. Zur Absicherung des Risikos der verminderten Erwerbsfähigkeit können bis zu 15 % der Beiträge von der Mindestleistung abgezogen werden. Ist also eine solche Zusatzversicherung in den Altersvorsorgevertrag einbezogen, so muss der Anbieter lediglich zusagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge abzüglich bis zu 15 % für die Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Er kann natürlich auch für Sie günstigere Zusagen treffen. Deshalb sollten Sie Angebote und Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen.

Eine Versicherung allein gegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit kann nicht staatlich gefördert werden.

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