Kann der Altersvorsorgevertrag im Nachhinein geändert werden?

FAQ bei Altersvorsorge

Ein abgeschlossener Vertrag kann nach allgemeinen Grundsätzen im Nachhinein nur noch geändert werden, wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind. Ohne Ihr Einverständnis kann Ihr Vertragspartner also von den vereinbarten Bedingungen nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.

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