Darf der Anbieter oder der Versicherungsvertreter für den Abschluss eines Vertrages zur geförderten Zusatzvorsorge eine Provision, einen Ausgabeaufschlag oder ähnliches verlangen?
FAQ bei Altersvorsorge
Weitere Kosten dürfen erhoben werden, z.B. laufende Verwaltungskosten, Ausgabeaufschläge, Kosten der Verrentung und Bearbeitungskosten bei Anbieterwechsel, Kündigung oder Ruhenlassen des Vertrages. Auch hierbei können die Anbieter auf unterschiedliche Bezugsgrößen abstellen, was die Vergleichbarkeit sehr erschwert. Ein aufmerksames Studium des "Kleingedruckten" ist deshalb wichtig. Alle Verwaltungskosten müssen aber vorab im Vertrag festgelegt sein und können dann im Nachhinein nicht mehr zu Ungunsten des Versicherten geändert werden.
Die Zusage, zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Auszahlung zur Verfügung zu haben , wird durch die Kosten nicht berührt, d.h. von dieser Mindestleistung dürfen keine Kosten abgezogen werden! (Ausnahme: maximal 15 % zur ergänzenden Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos, siehe.
FAQ bei Altersvorsorge
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- Gibt es eine garantierte
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