Ich habe vor einiger Zeit bereits einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Muss ich nun einen neuen zertifizierten Vertrag abschließen, um die Förderung zu erhalten oder kann ich den bestehenden Vertrag umstellen?

FAQ bei Altersvorsorge

Lassen Sie durch Ihren Vertragspartner prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Vertragsumstellung möglich ist. Grundsätzlich wird die Umstellung möglich sein, wenn der Vertrag vor dem 1. August 2001 geschlossen wurde. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein alter Vertrag auch tatsächlich umgestellt wird. Eine Umstellung ist nur im Einverständnis mit Ihrem Vertragspartner möglich.

Ihr bisheriger Vertragspartner ist vor Abschluss eines Neuvertrages verpflichtet, Sie über die Möglichkeit einer Vertragsumstellung zu informieren. Informiert er Sie nicht, können Sie bis einen Monat nach Zahlung des ersten Beitrages vom neuen Altersvorsorgevertrag zurücktreten. Wichtig: Die Informationspflicht besteht nur, wenn bei diesem Anbieter bereits ein Vertragsverhältnis besteht. Ein neuer Anbieter braucht nicht über Umstellungsmöglichkeiten von Verträgen fremder Anbieter aufzuklären.

Ist eine Vertragsumstellung möglich, so prüfen Sie sorgfältig, ob es sich wirtschaftlich lohnt, den Vertrag umzustellen oder ob ein (zusätzlicher) Neuabschluss günstiger ist. Beachten Sie dabei die Überlegungen, die in Frage 59 angesprochen sind. Denken Sie daran, dass Ihnen bei der Umstellung Nachteile entstehen können (z.B. Kosten, Verlust von Bonifikationen). Der Teil der Leistungen, der auf vor der Umstellung gezahlte Beiträge zurückgeht, ist nicht voll steuerpflichtig, der Teil der Leistung, der auf ungeförderte Beiträge zurückgeht, wird wie andere ungeförderte Sparformen besteuert.

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