Ich habe vor einiger Zeit bereits einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Muss ich nun einen neuen zertifizierten Vertrag abschließen, um die Förderung zu erhalten oder kann ich den bestehenden Vertrag umstellen?
FAQ bei Altersvorsorge
Ihr bisheriger Vertragspartner ist vor Abschluss eines Neuvertrages verpflichtet, Sie über die Möglichkeit einer Vertragsumstellung zu informieren. Informiert er Sie nicht, können Sie bis einen Monat nach Zahlung des ersten Beitrages vom neuen Altersvorsorgevertrag zurücktreten. Wichtig: Die Informationspflicht besteht nur, wenn bei diesem Anbieter bereits ein Vertragsverhältnis besteht. Ein neuer Anbieter braucht nicht über Umstellungsmöglichkeiten von Verträgen fremder Anbieter aufzuklären.
Ist eine Vertragsumstellung möglich, so prüfen Sie sorgfältig, ob es sich wirtschaftlich lohnt, den Vertrag umzustellen oder ob ein (zusätzlicher) Neuabschluss günstiger ist. Beachten Sie dabei die Überlegungen, die in Frage 59 angesprochen sind. Denken Sie daran, dass Ihnen bei der Umstellung Nachteile entstehen können (z.B. Kosten, Verlust von Bonifikationen). Der Teil der Leistungen, der auf vor der Umstellung gezahlte Beiträge zurückgeht, ist nicht voll steuerpflichtig, der Teil der Leistung, der auf ungeförderte Beiträge zurückgeht, wird wie andere ungeförderte Sparformen besteuert.
FAQ bei Altersvorsorge
- Wie setzt sich der Beitrag einer Kapitallebensversicherung zusammen?
- Gibt es eine garantierte
- Was bedeutet eigentlich Überschussbeteiligung bei einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung?
- Die Ablaufleistung meiner Lebensversicherung ist geringer als mein Versicherer noch vor einiger Zeit vorhergesagt hat. Muss ich das hinnehmen?
- Ich habe gehört, dass es neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit von Klauseln in der Lebensversicherung gibt. Welche Auswirkungen hat das auf meinen Lebensversicherungsvertrag?
- Was müssen die Lebensversicherer in der öffentlichen Darstellung ihrer Gesamtverzinsung beachten?
- Was ist bei einer Finanzierungskombination aus einem endfälligen Darlehen und einer Lebensversicherung als Tilgungsersatz zu beachten?
- Welche Besonderheiten gelten für die fondsgebundene Lebensversicherung?
- Muss ich die Kürzung meiner Rente wegen Herabsetzung der Überschussbeteiligung bei meiner privaten Rentenversicherung akzeptieren?
- Die von mir in meine Sterbegeldversicherung eingezahlten Beiträge übersteigen die Versicherungssumme. Ist das zulässig?
- Wann kann ich meine Kapital- oder Risikolebensversicherung kündigen?
- Was versteht man unter nachgelagerter Besteuerung? Welche Vorteile hat die nachgelagerte Besteuerung?
- Wie ist die Gesamtwirkung des Gesetzes zu beurteilen?
- Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die heute Erwerbstätigen?
- Welche Beiträge gelten im Sinne des Gesetzes als steuerlich begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen?
- Können die Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab 2005 in vollem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt werden?
- In welchem Verhältnis steht der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen zum Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente?
- Können Beamte mehr absetzen als Arbeitnehmer?
- Welche Abzugsmöglichkeiten eröffnen sich für Selbständige?
- Welche Beiträge werden als sonstige Vorsorgeaufwendungen anerkannt?
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