Ist bei der geförderten betrieblichen Altersversorgung eine Abfindung möglich?

FAQ bei Altersvorsorge

Sehr kleine Anwartschaften können bei Betriebsrenten üblicherweise durch eine einmalige Abfindung abgegolten werden. Bei einer durch Zulagen und/oder Sonderausgabenabzug geförderten betrieblichen Altersversorgung muss die Abfindung allerdings in einen anderen (betrieblichen oder privaten) Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Eine unmittelbare Auszahlung an den Versorgungsberechtigten stellt eine "schädliche Verwendung" dar ,d.h. die Förderung wäre zurückzuzahlen.

FAQ bei Altersvorsorge

Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich