Ich zahle bereits aus meinem Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Kann ich hierfür die Förderung bekommen?

FAQ bei Altersvorsorge

Voraussetzung für die Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug ist, dass die Beiträge aus individuell steuer- und beitragspflichtigem Entgelt geleistet werden.

Bei vielen der früheren Gehaltsumwandlungsmodellen wurden diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Meist werden die Beiträge aus Sonderzahlungen geleistet (Vermögensbildende Leistungen, 13. Monatsgehalt o.ä.) und pauschal versteuert . Dies geht bislang mit einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen einher, die allerdings nur noch bis 2008 gilt. Diese Formen der Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung sind nicht förderfähig. Ebenfalls nicht förderfähig sind alle Verträge, die am Beginn der Auszahlungsphase eine Einmalzahlung vorsehen, d.h. die Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe erlauben.

Unter Umständen ist für Sie die Beibehaltung des bestehenden Arrangements (zumindest bis 2008) günstiger als die neue Zulagenförderung. In vielen Tarifbereichen sind inzwischen Tarifverträge abgeschlossen worden, die die bestehenden Versorgungssysteme an die neuen Fördermöglichkeiten anpassen . Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft.

Wenn Ihre Beiträge bislang weniger als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen, haben Sie das Recht, neben Ihrer bestehenden Entgeltumwandlung so viel zusätzlich umzuwandeln, bis beide zusammen 4% der Beitragsbemessungsgrenze ausmachen (zur Entgeltumwandlung . Sofern Ihr Arbeitgeber zustimmt, können Sie auch mehr als 4% der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln.

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