Kann das geförderte Altersvorsorgevermögen übertragen oder gepfändet werden?

FAQ bei Altersvorsorge

Das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der Zulagen und der Erträge kann in der Ansparphase nicht übertragen oder gepfändet werden. Es kann also z. B. nicht zur Kreditsicherung verwendet werden. Geschützt ist jedoch nur das Vermögen, das mittels der Beiträge bis hin zu den Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug angespart wurde. Überzahlungen können also übertragen und gepfändet werden.

In der Auszahlungsphase ist das Altersvorsorgevermögen ebenfalls vor Übertragung und Pfändung besonders geschützt. Dies ist das Vermögen, das Sie insgesamt angespart haben. Für die Auszahlungen aus diesem Vermögen besteht aber kein so weitgehender Schutz vor Pfändungen. Beträge, die zur Auszahlung gelangen, können im Rahmen der üblichen Freibeträge gepfändet werden.

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