Ich habe vor einigen Jahren ein Haus gebaut, das ich selbst bewohne. Kann ich dafür nun noch Geld aus dem Altersvorsorgevertrag z.B. zum Zwecke der Umschuldung oder für Umbaumaßnahmen entnehmen?

FAQ bei Altersvorsorge

Nein. Die Entnahme ist ausschließlich für "den Erwerb oder die Herstellung" einer selbst genutzten Immobilie möglich. Sie müssen das aus dem Vertrag entnommene Geld also verwenden, um die Immobilie herzustellen oder zu kaufen. Eine Entnahme zur Umschuldung oder für Umbaumaßnahmen ist ein Fall der schädlichen Verwendung

FAQ bei Altersvorsorge

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