An wen wende ich mich, wenn ich mit Entscheidungen über meinen Zulagenantrag nicht einverstanden bin?

FAQ bei Altersvorsorge

Sie können innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Bescheinigung des Anbieters über die Zulagen beim Anbieter schriftlich einen besonderen Antrag auf Festsetzung Ihrer Zulage stellen. Ihr Anbieter leitet diesen Antrag an die Zentrale Stelle weiter. Die Zentrale Stelle setzt die Zulage fest und erteilt Ihnen hierüber einen Bescheid.

Sind Sie mit diesem Festsetzungsbescheid nicht einverstanden, so können Sie hiergegen Widerspruch und - wenn der Widerspruch ohne Erfolg bleibt - Klage erheben. Nähere Informationen über die dabei einzuhaltende Form und die Fristen könneb Sie dem Festsetzungsbescheid und dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

FAQ bei Altersvorsorge

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