Bekomme ich die Zulagen nach Abschluss eines Altersvorsorgevertrages automatisch oder muss ich etwas veranlassen?

FAQ bei Altersvorsorge

Die Zulage muss beantragt werden. Ihr Anbieter schickt Ihnen ein Antragsformular zu, das Sie ausfüllen und fristgerecht an den Anbieter zurückgeben müssen. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres gestellt werden, also für 2002 spätestens Ende 2004. Die Zulage wird dann von der Zentralen Stelle für Altersvorsorge (ZfA) dem Anbieter überwiesen, der diese unverzüglich Ihrem Altersvorsorgevertrag gutzuschreiben hat. Sollte sich später herausstellen, dass Sie mehr an Zulagen erhalten haben, als Ihnen zusteht, so ist Ihr Anbieter verpflichtet, die zu viel gewährte Förderung an die ZfA zurückzuzahlen.

Die Höchstzulage erhalten Sie nur, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag bzw. den Sockelbetrag leisten . Dieser Eigenbeitrag sollte daher bereits in die vertragliche Vereinbarung mit dem Anbieter einbezogen werden.

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