Ich beziehe Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft. Nach welchem Einkommen bemisst sich mein Mindesteigenbeitrag?

FAQ bei Altersvorsorge

Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte sind förderberechtigt. Das für die Bemessung des Mindesteigenbeitrags maßgebliche Einkommen sind hier die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (im Sinne des § 13 EStG). Dabei können an Stelle der Einkünfte des Vorjahres auch die Einkünfte des vorvergangenen Jahres zu Grunde gelegt werden.

Bei Nebenerwerbslandwirten und Haupterwerbslandwirten mit versicherungspflichtigen Nebeneinnahmen sind die beiden Einkommen zu addieren, d.h. maßgeblich ist die Summe aus den rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres und den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft des vorvergangenen Jahres.

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