Ich bin als Selbständiger versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenverischerung. Nach welchem Einkommen bemisst sich mein Mindesteigenbeitrag

FAQ bei Altersvorsorge

Wenn Sie als Selbständiger (gegebenfalls auch auf Antrag) pflichtversichert sind, sind Sie auch förderberechtigt. Maßgeblich für Ihren Mindesteigenbeitrag sind dann grundsätzlich die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres. Das Rentenversicherungsrecht sieht für Selbständige verschiedene Möglichkeiten vor, die "Beitragsbemessungsgrundlage" zu ermitteln, nach der sich die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge errechnet. Für Ihren Mindestbeitrag ist dabei diejeinige Größe entscheidend, die Ihrer Beitragszahlung im Vorjahr zu Grunde gelegen hat. Diese können Sie der jährlichen Beitragsbescheinigung entnehmen, die Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger jeweils bis Ende Februar des Folgejahres zusendet. Sollten Sie Fragen zur Bemessung des Beitrages haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

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