Gibt es weitere Steuervorteile oder sonstige Fördermöglichkeiten für Aufwendungen zur Altersvorsorge?

FAQ bei Altersvorsorge

Ja. Diese Vorteile bzw. Fördermöglichkeiten können aber nicht für die selben Beiträge zusätzlich in Anspruch genommen werden, sondern nur alternativ zur "Rieser - Förderung" durch Zulagen und Sonderausgabenabzug.

Für Beiträge zur privaten Altersvorsorge kann unter Umständen ein steuerlicher Abzug als Vorsorgeaufwendung (§ 10 EStG) in Frage kommen. Das ist der Freibetrag, der auch bisher schon die steuerliche Anerkennung von Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuererklärung sicherstellen sollte, darunter auch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Er ist der Höhe nach begrenzt. Für einen großen Teil der Versicherten in der gesetzlichen Sozialversicherung ist diese Möglcihekt des Abzugs privater Vorsorgeaufwendungen im Ergebnis ausgeschlossen, weil ihr Freibetrag bereits durch die Anrechnung der Sozialversicherungsbeiträge "verbraucht" ist.

Als weitere Fördermöglichkeit im Bereich der privaten Altersvorsorge ist etwa die Arbeitnehmer- Sparzulage zu nennen, die bei bestimmten Anlageformen vom Staat gezahlt wird, wenn ein festgelegtes Einkommen nicht überschritten wird. Verträge, die durch die Arbeitnehmer- Sparzulage gefördert werden, können nicht durch Altersvorsorgezulagen gefördert werden und umgekehrt.

In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es - alternativ zur Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug - folgende Steuererleicherungen: Beiträge zu Pensionsfonds und Pensionskassen sind in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig steuerfrei .Es fallen - anders als bei der "Riester- Förserung" - auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Man spricht in diesem Fall von "Bruttoumwandlung", da sich durch die Entgeltumwandlung das steuer- und beitragspflichtige Bruttoeinkommen vermindert. Die Beitragsfreiheit gilt allerdings für Beiträge des Arbeitnehmers nur noch bis Ende 2008.

Darüber hinaus besteht bei der betrieblichen Altersvorsorge in bestimmten Fällen noch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Beiträgen bis 1752 €, in Höhe von 20% der Beiträge, die ebenfalls in der Regel mit Sozialbeitragsfreiheit bis 2008 einhergeht.

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