Bis zu welcher Höhe kann ich die Beiträge zum Altersvorsorgevermögen beim Sonderausgabenabzug geltend machen?

FAQ bei Altersvorsorge

Die jeweiligen Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug, bei denen die Zulagen immer schon mit berücksichtigt sind, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Höchstbeträge für den steuerlichen Sonderausgabenabzug (§ 10a Abs. 1 EStG)
Jahr
      Jährlicher steuerlicher Sonderausgabenabzug
2002 / 2003
bis zu 525 Euro einschl. Zulage
2004 / 2005
bis zu 1.050 Euro einschl. Zulage
2006 / 2007
bis zu 1.575 Euro einschl. Zulage
Ab 2008
bis zu 2.100 Euro einschl. Zulage

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