Ich bin Ausländer. Gehöre ich auch zum begünstigten Personenkreis?

FAQ bei Altersvorsorge

Ja. Die Staatsangehörigkeit ist für die zusätzliche steuerliche Förderung ohne Bedeutung. Voraussetzung ist aber, dass Sie der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegen und dass Sie (oder Ihr Ehepartner) zum förderfähigen Personenkreis gehören .

FAQ bei Altersvorsorge

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