Ich bin im öffentlichen/ kirchlichen Dienst beschäftigt und gehöre einem Zusatzversorgungssystem ( VBL/ ZVK) an. Kann ich trotzdem an der staatlich geförderten Altersvorsorge teilnehmen?

FAQ bei Altersvorsorge

Ja. Von der Förderung ausgeschlossen sind Angehörige eines Gesamtversorgungssystems, weil sie wirtschaftlich nicht von den Auswirkungen der Rentenreform 2001 betroffen sind. Eine solche Gesamtversorgung gewährte bisher etwa die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Im Dezember 2001 habe sich die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes aber auf eine Reform der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und der kommunalen Zusatzversorgungskassen (ZVK) geeinigt, wonach es künftig keine Gesamtversorgungszusage mehr geben wird. Durch diesen Systemwechsel gehören die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zum förderberechtigten Personenkreis.
Im Bereich der Kirchen sind entsprechende Änderungen beschlossen worden.
Sie haben damit die Möglichkeit, sich zusätzlich- neben der neuen Zusatzversorgung- eine ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge unter Inanspruchnahme der staatlichen Förderung aufzubauen. Dies kann auch innerhalb der VBL und anderen Zusatzversorgungskassen als freiwillige Höherversicherung geschehen. Da diese Produkte betriebliche Altersvorsorge sind, haftet der Arbeitgeber für die Mindestleistung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalstelle, was Ihre Zusatzversorgungskasse anbietet.
Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung besteht derzeit noch nicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) gilt. Die Tarifvertragsparteien haben jedoch vereinbart, Verhandlungen zu einer tarifvertraglichen Regelung der Entgeltumwandlung aufzunehmen.

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