Ich führe eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Erhalte ich eine Förderung, wenn nur mein Partner sozialversicherungspflichtig ist?

FAQ bei Altersvorsorge

Nein. Die abgeleitete Förderung ist steuerrechtlich vom Bestand einer Ehe abhängig. Derzeit ist im Steuerrecht selbst die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt. Deshalb ist es nicht möglich, dass ein Lebenspartner seine Förderung vom anderen Partner ableitet.

FAQ bei Altersvorsorge

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