Ich bin alleinerziehend. Erhalte ich bei der Förderung eine Kinderzulage?

FAQ bei Altersvorsorge

Voraussetzung für die Gewährung der Kinderzulage ist, dass Sie zum förderfähigen Personenkreis gehören . Ihre Förderberechtigung kann sich etwa daraus ergeben, dass Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder dass Sie eine Erziehungsleistung erbringen, für die Sie als Kindererziehende/r in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten erhalten (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes). Leben die Eltern getrennt, bekommt die Kinderzulage derjenige, dem auch das Kindergeld zusteht. Die Kindergeldberechtigung muss nicht das ganze Jahr durchgängig bestanden haben. Beziehen im Laufe eines Jahres mehrere Personen für das selbe Kind Kindergeld, wird die Kinderzulage nur einemal gewährt. Sie steht dann demjeingen zu, der zu Beginn des Jahres kindergeldberechtigt war.

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