Welche Änderungen soll es bei der Besteuerung der Kapitallebensversicherungen geben?Sollen die Änderungen bei der Besteuerung der Kapitallebensversicherungen auch rückwirkend für bereits bestehende Verträge gelten?

FAQ bei Altersvorsorge

Der Sonderausgabenabzug für die Versicherungsbeiträge in der Ansparphase und die Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung der Kapitallebensversicherung werden beseitigt. Die Erträge von Kapitallebensversicherungen, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung im Januar 2005 abgeschlossen werden, werden künftig zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Diese Neuerungen gelten nur für Neuverträge, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung – also nach dem 1. 1.2005 – abgeschlossen werden. Es wird daher keinen Eingriff in bereits bestehende Verträge geben. Die Problematik einer Rückwirkung stellt sich nicht.

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