Bis zu welchem Betrag sind nach dem Gesetz Renten und Pensionen steuerfrei?Welche Renten sind durch die Reform betroffen?

FAQ bei Altersvorsorge

Nach dem Gesetz sind die Bestandsrenten und Neufälle des Jahres 2005 bis zu einer Höhe von rund 18.900 Euro/Jahr (rund 1.575 Euro/Monat) bei Alleinstehenden generell steuerfrei. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge. Bei allein stehenden Beamtenpensionären beginnt die Besteuerung bei jährlichen Versorgungsbezügen von 12.836 Euro. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch künftig Durchschnittsrenten steuerunbelastet bleiben. Dies gilt selbst dann, wenn noch eine normale Betriebsrente hinzukommt. Daraus ergibt sich ein Anstieg von rund 2 Mio. auf 3,3 Mio. steuerbelastete Rentnerhaushalte. Insgesamt gibt es 14,2 Mio. Rentnerhaushalte (19,5 Mio. Empfänger von Renten, Ehepaare gelten als ein Empfänger). 10,9 Mio. Rentnerhaushalte, also 77 Prozent, bleiben auch künftig steuerfrei.

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