Bis zu welchem Betrag sind nach geltendem Recht Renten und Pensionen steuerfrei?

FAQ bei Altersvorsorge

ach geltendem Recht (2003) bleibt bei einem Alleinstehenden (Rentenbeginn mit 65 Jahren; Ertragsanteil 27 Prozent) eine jährliche Rente von 38.000 Euro ohne Steuerbelastung 9 (bei Verheirateten 66.000 Euro). Dagegen beginnt die Besteuerung bei alleinstehenden Beamtenpensionären bei jährlichen Versorgungsbezügen von 12.500 Euro (bei Verheirateten 21.000 Euro).

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